Stellungnahme des Vorstandes der Ungarischen Rechtsanwaltskammer Nr. 2/2001 (IX.3.)
zum Inhalt der Homepage der Rechtsanwälte

Das Internet ist ein sich ausserordentlich schnell entwickelndes elektronisches Medium unserer Zeit. Um die Auslegung bezüglich der Homepage im Internet, bzw. die der gültigen ethischen Regeln bezogen auf die elektronische Umgebung eindeutig zu gestalten, und damit die Ungarische Anwaltschaft sich gegenünber den europäischen Anwälten und Anwälten von Übersee mangels einer Regelung keinen Wettbewerbsnachteil erfährt, nimmt die Ungarische Rechtsanwaltskammer wie folgt

Stellung:

Die Erscheinung des Rechtsanwalts und der Anwaltskanzlei im Internet (z. B. die Errichtung und Betreibung der anwaltlichen Homepage) verstößt im allgemeinen nicht gegen die Verhaltensregeln der Ausübung des anwaltlichen Berufes, und widerspricht den in der Ethischen Satzung festgelegten allgemeinen Werbeverbotsregeln in sich selbst nicht.

Die Homepage der Anwälte

Die Homepage der Anwälte ist eine elektronische Erscheinungsform der Rechtsanwälte und der Anwaltskanzleien (im Weiteren zusammen: “Anwalt”), dementsprechend der von dem Anwalt erbrachten juristischen Dienst­lei­stun­gen. Der Inhaltsanbieter der Homepage der An­wälte ist auch dann der Anwalt selbst, wenn er zur Zusammenstellung, zur Er­neue­rung, zu technischer und inhaltlicher In­stand­hal­tung des auf der Webseite veröffentlichten In­haltes, und zur Sicherung ihrer Zu­gäng­lichmachung einen Beistand in Anspruch nimmt. Auch in dem Fall gilt der Anwalt als In­haltsanbieter, wenn für ihn eine dritte Person im eigenen Namen den Entwurf und die Betreibung der Homepage des An­waltes, und die Sicherung seiner Zu­gäng­lich­machung bestellt.

Die Homepage der Anwälte ist eine Öffent­lichkeit sichernde Informations- und Zu­gangs­quelle für jeden, wobei das Ziel und der Inhalt des Erscheinens des Anwalts die Rah­men der objektiven und ethischen Be­kannt­machung seiner Ausbildung und Tätigkeit nicht überschreiten dürfen.

Die Adresse und die Besuche der Homepage der Anwälte

Die Benennung der Homepage der An­wälte (das heisst die Internet-Adresse, wo die Webseite unmittelbar zu erreichen ist) kann ausschliesslich entweder aus dem Namen des bei der Kammer registrierten Anwaltes, oder aus auf diesen Namen hinweisenden Teil (“Schlagwort”) bestehen und darf nur gemäß den die Internet-Adressen betreffenden Rechtsvorschriften gebildet werden. Die Benennung der Homepage der Anwälte darf keine Teile beinhalten, die während des Suchens auf dem Internet zu Gunsten des Anwaltes unberechtigten Vorteil gegenüber anderen Rechtsanwälten verschafft.

Die Homepage der Anwälte darf kein Gastbuch beinhalten. (Es darf kein Rechner betrieben werden, der die Anzahl der Besucher der Webseite für die Öffentlichkeit zugänglicher Weise angibt, beziehungweise die elektronischen Adressen der Besucher dürfen nicht registriert werden.)

Der Inhalt der Anwaltshomepage

Es ist verboten auf der Anwaltshomepage Urheberwerke (zum Beispiel: musikalische, literarische, audiovisuelle Werke usw.) zu verwenden, mit Ausnahme von rechtsmäßiger Verwerdung künstlerischer Werke (vor allem graphische Software-Darstellungen), die zu entsprechender und mäßiger Konstruktion und graphischer Strukturierung der Webseite gebraucht werden.

Der Inhalt der Anwaltshomepage darf nicht dem Zweck der Popularisierung des Anwaltes und seiner Dienstleistungen dienen, bzw. er darf keine Werbung sein. Verboten ist die Verwendung von wirkungsvollen Slogans, sowie die Verwendung von anderen wirtschaftlichen Werbungen. An die Homepage der Anwälte darf keine auf dem Bildschirm erscheinende und zur Mitteilung von Werbung dienende Fläche (banner) angeknüpft werden. Auf der Anwaltshomepage ist die Applikation von sogenanntem “hyperlink” verboten, welches an irgendeine Adresse anderer Webseiten oder an deren irgendein inhaltliches Bestandteil Anknüpfung ermöglicht, mit Ausnahme solcher, die auf das Titelblatt der Webseite von der anwaltlichen Organisation, von bei einer Amwaltskammer registriertem ausländischem Rechtsanwalt, oder Anwaltskanzlei (ausländischer Rechtsberater) hinweisen. Die Kammer ist berechtigt vom Anwalt zu erfordern, dass er die der Anknüpfung grundliegenden Tatsachen bestätigt.

Die Veröffentlichung des Lichtbildes des Anwaltes, seiner beruflichen Autobiographie, seiner rechtlich-beruflichen oder rechtswissenschaftlichen Publikationen, die Darstellung seiner beruflichen Praxis, beziehungsweiese das Angeben seiner Sprachkenntnis gelten nicht als Werbung, wenn diese ausschließlich wahre Tatsachen beinhalten, objektiv und sachgerecht sind, und gegen die in den Punkten 11/2 und 11/3 der Ethischen Satzung für anwaltliche Ethik bestimmten Verbots­be­stim­mun­gen nicht verstössen.

Die vom Anwalt besorgten Sachen und betreuten Mandante dürfen auf der Webseite nicht genannt werden. Dieses Verbot schliesst nicht aus, daß der Anwalt bei der Bekanntgabe seiner Tätigkeit die Arten der von ihm besorgten Sachen im allgemeinen angibt (zum Beispiel: Versicherungssachen, Vertretung in Ehescheidungsprozessen usw.).

Die Anwaltshomepage darf weder auf Rechtsbeistand, noch auf irgendwelche andere Dienstleistung gerichtetes Angebot oder Aufforderung zur Antragstellung, Gebührenangebot, beziehungsweise irgendwelche direkte oder indirekte Mitteilung und Gegenüberstellung bezüglich der vom Anwalt angewendeten Gebühren beinhalten. Sie darf weiterhin keine Aufforderung oder kein Angebot zur Abschliessung von Geschäftsbesorgungsverträgen, bzw. keine im Internet abrufbaren Geschäftsbesorgungsverträge und Vollmächte enthalten.

Verantwortung für den Inhalt der Anwaltshomepage

Der Anwalt ist für den Inhalt seiner Homepage verantwortlich. Er haftet auch für den ihn betreffenden Inhalt der Webseite von denjenigen ausländischen Rechtsanwälten, Anwaltskanzleien, Rechtsberatern, Buchprüfern, beziehungweise anderen in- oder ausländischen Wirtschafts­gesellschaften oder sonstigen juristischen oder nicht juristischen Personen, die in irgendeinem Rechtsverhältnis mit dem ungarischen Rechtsanwalt mitarbeiten.

Die Anmeldung der Adresse der Homepage

Der Anwalt ist verpflichtet, innerhalb von drei Tagen nach dem Erscheinen seiner Webseite im Internet seine Internet-Adresse dem Vorsitzenden der Kammer schriftlich anzumelden. Die Anmeldepflicht betrifft auch die Änderung der Adresse.

Die Kammer ist berechtigt, die Benennung der Homepage und dessen Inhalt auf die gültigen ethischen Regelungen und auf die vorliegende Stellungnahme zu prüfen. Bei Einwand der Kammer ist der Anwalt verpflichtet, die Benennung oder den Inhalt der Homepage zu verändern.

Der Einwand der Kammer hat aufschiebende Wirkung.

Budapest, den 3. September 2001               Vorstand der Ungarischen Anwaltskammer