Immobilienrecht

 

Eigentumserwerb an landwirtschaftlichen Grundstücken

Nach dem Bodengesetz werden landwirtschaftlich benutzte Flächen als landwirtschaftliche Grundstücke angesehen, die im Außenbereich einer Siedlung liegen und im Grundbuch als Ackerland, Wein- und Obstplantage, Garten, Wiese, Weide (Rasen), Schilf,...

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